Inhaber von Visitenvisa dürfen nicht an Hajj-Zeremonien in Saudi-Arabien teilnehmen.
Verstöße gegen Hajj-Normen und Anweisungen ohne Genehmigung werden mit einer Geldstrafe von 10.000 SAR belegt und können an verschiedenen Orten festgehalten werden.
Ausländer müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums in ihr Herkunftsland zurückkehren und dürfen das Königreich nicht besuchen.
Makka, 10. Juni 2024. In Übereinstimmung mit den Vorschriften des Königreichs Saudi-Arabien hat das Ministerium für Tourismus erklärt, dass Inhaber von Visitenvisa, unabhängig von der Art oder Bezeichnung des Visits, nicht an Hajj-Zeremonien teilnehmen dürfen. Alle Bürger, Bewohner und Touristen, die die Hajj-Normen und Anweisungen ohne Genehmigung verletzen, unterliegen einer Geldstrafe von 10.000 SAR, so das Ministerium, das betonte, dass die Vorschriften des Königreichs eine solche Gebühr erforderlich machen. Personen, die ohne Hajj-Erlaubnis festgehalten werden, werden in den Städten von Mekka, dem zentralen Gebiet, den heiligen Stätten, dem Bahnhof Haramain in Rusaifa, Sicherheits-Kontrollzentren, Überwachungszentren und vorübergehenden Sicherheitszentren mit Geldstrafe belegt.
Darüber hinaus müssen Ausländer innerhalb eines vorab festgelegten Zeitraums in ihr Herkunftsland zurückkehren und dürfen das Königreich nicht besuchen. Das Ministerium betonte die Bedeutung der Einhaltung der verschiedenen Standards und Richtlinien, die sich auf den Hajj beziehen, um sicherzustellen, dass die Pilger in der Lage sind, ihre Rituale in einer Atmosphäre, die sicher, komfortabel und ruhig ist, durchzuführen. Die Verletzer würden einer doppelten Geldstrafe von 10.000 SAR unterliegen, falls sie die gleiche Straftat mehr als einmal begangen hätten.Das Ministerium für Tourismus forderte alle Personen, die das Königreich besuchen, auf, die Regeln zu lesen und sich an die vereinbarten Zusagen zu halten, bevor sie ein Visum beantragen. Darüber hinaus forderte das Ministerium für Tourismus die vollständige Einhaltung aller ausgegebenen Anweisungen, um Verstöße gegen die Vorschriften zu verhindern.