
Mekka, 4. März 2025 – Während des heiligen Monats Ramadan erlebt die Große Moschee in Mekka einen erheblichen Zustrom von Gläubigen und Umrah-Künstlern. Die Verwaltung des Ein- und Ausgangs dieser Besucher ist eine wichtige Verantwortung der Generalbehörde für die Betreuung der Großen Moschee und der Prophetenmoschee. Die Behörde sorgt für einen reibungslosen, sicheren und effizienten Zugang für alle Personen, insbesondere während dieser Hochsaison religiöser Feierlichkeiten.
In ihren Bemühungen, die Bewegung innerhalb der Moschee zu rationalisieren, hat die Behörde sorgfältig bestimmte Tore und Wege sowohl für Umrah-Künstler als auch für normale Gläubige ausgewiesen. Spezielle Zugangspunkte sind unerlässlich, um die großen Menschenmengen zu bewältigen und gleichzeitig die Heiligkeit und Sicherheit der Moschee zu wahren.
Für Umrah-Künstler wurden mehrere wichtige Eingänge reserviert, um ihren reibungslosen Übergang in die Moschee und aus ihr heraus zu gewährleisten. Dazu gehören das König-Abdulaziz-Tor 1, das König-Fahd-Tor 79, das Umrah-Tor und das Al-Salam-Tor 19. Zusätzlich zu diesen ausgewiesenen Toren befinden sich im ersten Stock zwei wichtige Brücken für Umrah-Künstler: die Al-Shubaika-Brücke Nr. 64 und die Ajyad-Brücke Nr. 7. Diese Brücken bieten zusätzliche Wege, tragen zur Verringerung von Staus bei und gewährleisten einen stetigen Besucherstrom.
Zusätzlich zu den speziellen Eingängen für Umrah-Künstler wurden eine Reihe von Toren und Brücken für den Zugang der allgemeinen Gläubigen zur Moschee reserviert. Zu diesen ausgewiesenen Eingängen gehören die Ajyad-Brücke, die Al-Marwah-Brücke, die Al-Safa-Brücke und verschiedene Treppen wie die Al-Arqam-Treppe, die Treppe 74, die Treppe 84 und die Treppe 91. Auch die Tore für die Gläubigen sind vielfältig, mit speziellen Toren wie 69, 70, 71, 72, 73, 89, 90, 114, 121 und 123.
In Anerkennung der unterschiedlichen Bedürfnisse aller Besucher hat die Behörde auch besondere Maßnahmen ergriffen, um Frauen und Menschen mit Behinderungen entgegenzukommen. Die Tore 70, 85, 86, 87 und 89 wurden als Eingänge zu den Gebetsbereichen für Frauen ausgewiesen, um sicherzustellen, dass sie innerhalb der Moschee einen eigenen und zugänglichen Bereich haben. Für Menschen mit Behinderungen wurden spezielle Zugangspunkte über die Tore 68, 69, 89, 93, 94, 114 und 123 eingerichtet. Darüber hinaus wurden Brücken wie Al-Marwah, Ajyad, Al-Safa und Al-Shubaika sorgfältig hinsichtlich ihrer Zugänglichkeit ausgewählt, um sicherzustellen, dass alle Gläubigen die Moschee problemlos erreichen können.
In Bezug auf Notfall- und Bestattungsprotokolle hat die Behörde auch spezielle Tore für solche Zwecke eingerichtet. Tor 7 ist als Eingang für Trauergebete vorgesehen, während Tor 5 als Ausgang für Trauerzüge dient. Die Tore 13 und 14 sind ausschließlich für Notfälle reserviert, um sicherzustellen, dass es klare Wege für schnelles Handeln gibt, falls erforderlich.
Diese sorgfältig koordinierten organisatorischen Maßnahmen zielen darauf ab, den Personenfluss zu optimieren, den Komfort der Gläubigen und Umrah-Praktizierenden zu erhöhen und die Heiligkeit der Großen Moschee während des gesegneten Monats Ramadan zu wahren. Durch die Zuweisung bestimmter Tore und Wege sorgt die Generalautorität für die Betreuung der Großen Moschee und der Prophetenmoschee dafür, dass alle Besucher ihre religiösen Pflichten problemlos, sicher und mit Ehrfurcht erfüllen können, und trägt so zu einer spirituell bereichernden Erfahrung während dieses heiligen Monats bei.