Die Generaldirektion der Grenzschutzbehörden ist für die Organisation und Aufsicht der Hajj-Pilger in Mina zuständig.
Im Notfallplan ist Teil der Sicherung des sicheren Durchgangs und des Wohlbefindens der Pilger in Mina während der 1445 AH Hajj-Saison.
Das zentrale Ziel der Direktion ist eine Verpflichtung, sicherzustellen, dass die Pilger sicher sind und humanitäre Hilfe erhalten, indem sie sowohl menschliche als auch technische Hilfe einsetzen.
Makka, 13. Juni 2024. Es liegt in der Verantwortung der Generaldirektion der Grenzschutzbehörden, die große Anzahl der Fußgänger-Hajj-Pilger in Mina zu planen und zu regulieren. Der umfassendere Notfallplan umfasst diese Verantwortung. Die Grenzschutzbeamten sind gemeinsam mit dem Sicherheitspersonal der Hajj verantwortlich für den reibungslosen Durchgang und die Sicherheit der Pilger in Mina während der 1445 AH Hajj-Saison. Diese Verantwortung fällt in die Zuständigkeit der Grenzschutzbeamten. Um den Pilgern Sicherheit und humanitäre Hilfe zu gewährleisten, bekräftigte die Direktion ihr Engagement, sowohl menschliche als auch technologische Ressourcen zu nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Pilger in der Lage sind, ihr geistiges und körperliches Wohlbefinden aufrechtzuerhalten.